Ich biete meinen Mandanten umfassende Beratung und Entscheidungshilfen
sowie Unterstützung in Widerspruchs- und Klageverfahren vor den deutschen Sozialgerichten und Landessozialgerichten
Was sind Rentenberater?
Als Rentenberater bin ich kein Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung oder eines Versicherungsunternehmens. Aufgrund besonderer Sachkunde bin ich zur unabhängigen Rechtsberatung in Bereichen des Sozialrechts zugelassen und in diesem Umfeld wie ein Rechtsanwalt tätig und an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gebunden.
Meine Tätigkeitsfelder sind sehr umfassend. Zwar lässt der Name Rentenberater vermuten, dass ich lediglich im Bereich der Rentenversicherung tätig werde, dem ist jedoch nicht so. Auch die Sozialversicherungszweige der Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung sowie das Schwerbehindertenrecht gehören zu meinen Tätigkeitsfeldern, sofern (in Teilbereichen) Berührungspunkte zu einer Rente bestehen. In diesen Rechtsgebieten werden Sie durch mich beraten und ggf. in Verwaltungsverfahren und vor den deutschen Sozial- und Landessozialgerichten prozessual vertreten. Ich unterstehe der Aufsicht des Landgerichts Braunschweig und unterliege der Schweigepflicht.
Rentenberater müssen ihre besondere Qualifikation und Berufserfahrung gegenüber dem die Registrierung vornehmenden Gericht nachweisen und dürfen erst nach Eintragung im Rechtsdienstleistungsregister die geschützte Berufsbezeichnung Rentenberater führen.
Die gesamte Rechtsmaterie der Sozialversicherungssysteme in Deutschland ist extrem umfangreich und für Antragsteller bzw. Versicherte oft kompliziert und unübersichtlich. Viele Betroffene können daher kaum beurteilen welche Rechte sie haben. Die Durchsetzung von Leistungsansprüchen ist für den Einzelnen manchmal ohne qualifizierten Rechtsbeistand kaum möglich. Für diese Unterstützung sind Rentenberater da.
Schon 1980 hat der Deutsche Bundestag festgestellt, dass sich Rentenberater bei der Unübersichtlichkeit und zunehmenden Bedeutung des Sozialversicherungsrechts im Rechtsleben - insbesondere auch bei der Kontrolle der Versicherungsanstalten - als unentbehrlich erweisen (Bundestagsdrucksache 8/4277).
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